Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist ein sehr deutsches Wort und ein sicherer Gewinn beim Scrabble. Was es allerdings nicht zu sein scheint, ist effektiv. Das Gesetz schreibt seit August dieses Jahres die Registrierung von kurzzeitig vermietetem Wohnraum in Berlin vor, um AnwohnerInnen zu schützen und dem rasanten Anstieg der Berliner Mieten entgegenzuwirken. Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht zur teuren Vermietung an Party-Touristen, die nachts die Nachbarn aus dem Bett klingeln, weil sie den Weg zum Berghain vergessen haben. Wer seine Wohnung ganz oder teilweise, Voll- oder Teilzeit vermieten will, braucht dafür jetzt in der Regel eine Lizenz.
So weit so gut, aber an der Durchsetzung scheint es noch zu hapern. Eine exklusive Studie des rbb zeigt im Ergebnis, dass die Anzeigen für Berliner Airbnb-Inserate trotz Androhung von Strafen von bis zu 500.000 Euro immer noch mehrheitlich ohne Lizenz laufen, wenn auch die Anzahl der aktiven Inserate rückläufig ist. Die AnbieterInnen machen auch nach wie vor ein gutes Geschäft mit der Vermietung. Die Untersuchung stützt sich dabei auf Zahlen der Website insideairbnb.com und AirDNA:
Doch obwohl die Zahl der Inserate sinkt – die Kontrollen der Bezirke also offenbar Wirkung zeigen -, bleibt die Vermietung an Touristen über Plattformen wie Airbnb eine Gelddruckmaschine. Alle Berliner Airbnb-Gastgeber zusammen haben alleine im Oktober 2018 laut Berechnung der Analysten der Firma AirDNA 16 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Während der Hochsaison im Juli, August und September 2018 waren es fast 20 Millionen Euro pro Monat. Durch die Registrierpflicht lässt sich in diesen Zahlen jedenfalls kein Einbruch erkennen.
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